STATUTEN
der Läufergruppe Horn Gebenstorf-Turgi, LG Horn


Name und Zweck

1. 
Die Läufergruppe Horn Gebenstorf-Turgi, kurz LG HORN, besteht seit dem 17.Mai 1981 und ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des ZGB.

2. 
Die LG HORN bezweckt Förderung und Pflege des Laufsports.
Dies soll unter anderem erreicht werden durch:


Mitgliedschaft


3. 
Der Verein besteht aus:

4. 
Stimmberechtigt sind die Aktivmitglieder und Ehrenmitglieder.

5. 
Aktivmitglieder, Passivmitglieder, Gönner und Jugendliche werden durch die Jahresversammlung aufgenommen. Bei Jugendlichen bis 16 Jahre ist ein schriftliches Begehren mit Unterschrift der Eltern erforderlich. Ehrenmitglieder werden auf Antrag des Vorstandes durch die Jahresversammlung ernannt.
 
6. 
Der Austritt aus der LG HORN ist auf Ende des Kalenderjahres möglich.
Eine Austrittserklärung hat schriftlich bis zum 31.Dezember an den Vorstand der LG HORN zu erfolgen.

7. 
Von der Jahresversammlung kann ein Mitglied mit 2/3 Mehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder ausgeschlossen werden.

8. 
Die Mitgliedschaft erlischt, wenn trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung der Jahresbeitrag nicht bezahlt wird.


Rechnungsjahr und Mitgliederbeiträge

9. 
Das Vereinsjahr ist mit dem Kalenderjahr identisch.

10. 
Für die Verbindlichkeiten der LG HORN haftet einzig das Vereinsvermögen. Die Mitglieder bezahlen einen Jahresbeitrag, der von der Jahresversammlung festgelegt wird und höchstens Fr. 50.- beträgt.
Jede persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.



Organe

11. 
Die Organe der LG HORN sind:

12. 
Die Jahresversammlung findet jährlich statt und muss bis Ende März stattgefunden haben.

13. 
Die Jahresversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.

14. 
Der Jahresversammlung obliegen folgende Geschäfte:

Auflösung des Vereins

15. 
Eine Auflösung der LG HORN kann nicht erfolgen, solange sich 5 Aktivmitglieder für dessen Weiterführung entscheiden.


Statutenänderung

16. 
Für Statutenänderungen ist die Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

17. 
Diese Statuten wurden am 29.1.1992 beschlossen und am 14.1.2005 geändert. Sie treten ab sofort in Kraft.


Gebenstorf, den 14.1.2005

       Der Präsident:                                  Der Tages-Aktuar:

       Daniel Urech                                    Stefan Staudenmann